Was versteht man unter dem Begriff „Diskriminierung“ und welche Formen von Diskriminierung gibt es?
Vereinfacht gesagt versteht man unter Diskriminierung „das Unterscheiden von Personengruppen“. Eine detailliertere Definition beschreibt Diskriminierung als „ein Unterscheiden, das Gruppen zu Gruppen macht, Hierarchien zwischen Gruppen herstellt und begründet und damit Menschen ausgrenzt und/oder benachteiligt.“ [2].
Das Thema „Diskriminierung“ ist zudem auch in der deutschen Gesetzgebung verankert und thematisiert. Erst 2006 wurde das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) auf Druck der EU in Deutschland für Schutz vor Diskriminierung erlassen. Im Artikel 1 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetztes wird zunächst das Ziel erläutert: „Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen“ (AGG §1). In diesem Gesetz werden sechs Merkmale bzw. Schutzgründe von Diskriminierung genannt: „ethnische Herkunft, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter und sexuelle Identität“. Die genannten Merkmale sollen gleichwertig betrachtet und gleichermaßen geschützt werden. Somit wird „eine Hierarchisierung von Diskriminierungsmerkmalen bzw. Betroffenengruppen verhindert“. Menschen können an Schulen nicht nur wegen oben genannten Gründen, sondern auch aufgrund von Merkmalen wie „soziale Herkunft“ diskriminiert werden. Dieses Merkmal bezieht sich auf den Familienstatus der Schülerin/ des Schülers. Betroffen sind davon vor allem Jugendliche aus sozioökonomisch schwachen Verhältnissen [3].Das Verständnis von Diskriminierung in der deutschen Gesellschaft ist ziemlich eng. Viele Menschen denken bei Diskriminierung in erster Linie an rassistische Diskriminierung und mit Rassismus verbinden viele eher geschichtliche Vorkommnisse wie Sklavenhandel oder Holocaust. Die gegenwärtige rassistische Diskriminierung wird eher reduziert wahrgenommen. Diskriminierung hat aber eine weiter zurückreichende Entstehungsgeschichte. Sie „basiert auf historisch entstandenen und sich weiter entwickelnden Macht- und Ungleichheitsverhältnissen, zum Beispiel die patriarchale Unterordnung von Frauen gegenüber Männern, oder die Unterwerfung von Menschen als Sklav*innen in der frühindustriellen Plantagenwirtschaft. In den jeweils aktuell bestehenden Bildern, mit denen die Gruppen als abweichend konstruiert werden, werden sowohl tradierte Feindbilder sowie aktuelle Machtverhältnisse zum Ausdruck gebracht.“ [2]
Diskriminierung kann sich in zahlreichen Formen ausdrücken, wie zum Beispiel in Rassismus, Sexismus, Ableismus, Klassismus, Heteronormativität etc. Diese führen dazu, dass in der Gesellschaft soziale Ungleichheiten entstehen und diese zugleich „legitimiert“ werden, d. h. Menschen führen ihr diskriminierendes Verhalten auf die abwertenden Merkmale der benachteiligten Gruppe zurück [2].
In diesem Artikel liegt der Fokus hauptsächlich auf der Diskriminierung gegenüber Muslimen, die in Deutschland die größte religiöse Minderheit darstellen. Es ist daher wichtig, den Begriff „antimuslimischer Rassismus“ genau zu definieren.
Der Begriff „antimuslimischer Rassismus“ wird als eine Erweiterung der Begriffe „Islamophobie“ und „Islamfeindschaft“ angesehen. Er geht auch auf die „Ethnisierung der Kategorie Muslim“ ein und untersucht deren gesellschaftliche Ursachen und Wirkungen. Die Menschen, die in Deutschland als Muslime kategorisiert werden, haben sich diese Zuweisung nicht freiwillig ausgesucht. Dies führt dazu, dass auch Menschen, die sich nicht als „Muslime“ identifizieren, von antimuslimischem Rassismus betroffen sind. Diese Menschen werden anhand ihres Aussehens, Namens, Akzents, der Traditionen, der Kultur etc. in die Kategorie „Muslim“ eingeordnet, ohne zu wissen oder zu erfahren, ob sie tatsächlich Muslime sind. Unter antimuslimischem Rassismus versteht man jedoch nicht Kritik am Islam, sondern es erfolgt eher eine Gegenüberstellung zwischen „Muslimisch-Sein“ und „Deutsch-Sein“. Menschen, die aus bestimmten Eigenschaften, die bereits aufgezählt wurden, dem „Muslimisch-Sein“ zugeordnet werden, werden dementsprechend anders wahrgenommen und behandelt [4].
Man spricht daher statt Islamkritik von antimuslimischem Rassismus, wenn „egalitäre Argumente zur Rechtfertigung der Diskriminierung und Ausgrenzung von Musliminnen und Muslimen herangezogen werden, [denn] dann liegt eine Instrumentalisierung von Menschenrechten vor, die auf die Legitimierung von Rassismus zielt“ [5]. Mit egalitären Argumenten sind hier beispielweise Meinungen über den Status von Homosexuellen oder Frauen im Islam gemeint. Die Förderung der Rechten von Frauen und Homosexuellen ist grundsätzlich eine begrüßungswerte Angelegenheit. Allerdings stellt deren Instrumentalisierung zur Diskriminierung von MuslimInnen eine Form antimuslimischem Rassismus dar.
Diskriminierung an Schulen ist ein weit verbreitetes Problem. Es gibt verschiedene Studien und Untersuchungen zu diesem Thema. Beispielsweise führt die Antidiskriminierungsstelle des Bundes regelmäßig Studien zu diesem Thema durch, die online zugänglich sind. Aber auch Vereine wie ufuq setzen sich speziell mit Diskriminierung von Muslimin*innen in Deutschland auseinander. Sie stehen zudem als Ansprechpartner für Pädagog*innen, Lehrkräfte und Mitarbeiter*innen von Behörden zur Seite.
Die Ergebnisse der Studie „Diskriminierungserfahrungen in Deutschland“ von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes zeigen, dass der Anteil der Diskriminierungen im Bildungsbereich je nach Diskriminierungsmerkmal „zwischen 3,3 Prozent bei Diskriminierungen anhand einer bestimmten innerdeutschen Herkunft und über 15 Prozent bei Diskriminierungen anhand der Herkunft aus den MENA-Staaten (16,9%)“ beträgt [12]. Der Anteil der Diskriminierung von türkischstämmigen SchülerInnen im Bildungsbereich liegt sogar bei 17,8 %. Diskriminierung aufgrund der ethnischen Herkunft oder aus rassistischen Gründen ist das am häufigsten angegebene Diskriminierungsmerkmal im Bildungsbereich [6].
Diskriminierung kann in vielen Erscheinungsformen auftreten. In Schulen kommt Diskriminierung oft in Form der verbalen Demütigung oder körperlicher Gewalt auf dem Schulhof und in der Klasse vor. Die Diskriminierung kann sowohl durch MitschülerInnen als auch durch Lehrkräfte oder die Schulleitung erfolgen.
Es sind nicht nur diskriminierende Verhaltensweisen, die den betroffenen Schüler*innen das Leben in Schulen schwer machen, sondern auch die grundlegenden Organisationsstrukturen und Entscheidungspraktiken können zu Benachteiligungen führen. Diese manifestieren sich beispielsweise in langen Wartezeiten für die Schulaufnahme von Kindern mit Migrationshintergrund, im Umgang mit religiösen Bräuchen oder in der Ausgestaltung von Unterrichtsmaterialien. Solche und andere negative Erfahrungen in der Schule können wiederum einen negativen Einfluss auf die schulische Entwicklung und Bildungschancen der betroffenen SchülerInnen haben.
Wenn die Diskriminierung in einer zentralen gesellschaftlichen Institution – in diesem Fall in Schulen – stattfindet, spricht man hier von institutioneller Diskriminierung. Der Begriff „institutionelle Diskriminierung“ entwickelte sich im Rahmen der Diskussionen zum institutionellen Rassismus in den USA (1967) und in Großbritannien (1986). Nach dem Verständnis der institutionellen Diskriminierung entstehen Rassismus oder Sexismus aus den sozialen Prozessen. Die institutionelle Diskriminierung beschreibt
„[…] eine Diskriminierungsform, die aus dem alltäglichen Funktionieren von Organisationen, insbesondere auch von Bildungsorganisationen hervorgeht. Es handelt sich also um verschiedene Regelungen und Mechanismen, die dazu führen, dass das Bildungssystem immer wieder dieselben Gruppen benachteiligt, beispielsweise Kinder aus sozial marginalisierten Schichten oder Kinder, denen ein Migrationshintergrund zugeschrieben wird“ [2].
Um von einer institutionellen Diskriminierung ausgehen zu können, muss diese erst einmal aufgedeckt werden. Dazu werden in den empirischen Untersuchungen folgende Schritte unternommen: Zum einen werden statistische Daten erhoben, die zur Messung organisatorischer Aktivitäten dienen. Zum anderen werden durch qualitative Verfahren die Mechanismen hinter den Daten aufgedeckt. Diese Vorgehensweise erweist sich jedoch als äußerst komplex, da die Mechanismen institutioneller Diskriminierung häufig als "normale Alltagskultur" inkorporiert sind.
Kinder mit Migrationshintergrund erfahren verschiedene Formen der Diskriminierung an deutschen Schulen. Diese Beobachtung lässt sich ebenfalls an Sekundarstufen feststellen. Insbesondere beim Übergang von der Grundschule in die Sekundarstufe werden die Fähigkeiten muslimischer Schülerinnen von Lehrkräften häufig unterschätzt, obgleich sie gute Noten aufweisen. Die Gutachter empfehlen daher oft den Besuch einer Real- und Hauptschule, auch wenn die Schülerinnen eventuell das Potenzial hätten ein Gymnasium zu besuchen. Als Argument für diese Entscheidung nennen die Gutachter meistens die nicht perfekten Deutschkenntnisse der Schülerinnen. Es erfolgt sogar ein strategisches Umgehen von Entscheidungen, da Gesamtschulen als am besten passende Schulform für muslimische Schülerinnen angesehen werden. Als zentrales Prognosekriterium werden auch die „häuslichen Lernbedingungen und Unterstützungsmöglichkeiten“ herangezogen. Die Gutachter nehmen an, dass die Eltern der Schülerinnen und Schüler aufgrund sprachlicher Barrieren weniger in der Lage sind, ihre Kinder adäquat zu fördern und zu unterstützen. Die Mehrheit ist der Auffassung, dass die Kenntnisse der Eltern von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund über das deutsche Bildungssystem und die deutsche Sprache unzureichend sind, was eine Unterstützung der Kinder durch die Eltern erschwert [7].
Berichte der Beratungsstellen, die muslimische Schülerinnen bei Problemen häufig aufsuchen, zeigen, dass Schülerinnen mit Kopftüchern es an Schulen besonders schwer haben und oft Diskriminierung erfahren. Die BeraterInnen vermuten, dass dies darauf zurückzuführen ist, dass die Schule annimmt, Bildung spiele für muslimische Schülerinnen und deren Eltern eine geringere Rolle [8].
Ursula Boos-Nünnig setzt sich in ihrer wissenschaftlichen Forschung mit der Entstehung von negativen Bildern von türkischen Migrantinnen auseinander. Sie demonstriert, dass die überwiegende Mehrheit der türkischen Frauen und Mädchen kein Kopftuch tragen und auch nicht zwangsverheiratet werden. Dennoch existiert in den Köpfen der deutschen Gesellschaft das Bild des türkischen Mädchens, das zum Tragen des Kopftuchs und zur Heirat gezwungenen wird. Als Ursache nennt sie die in den Medien, der Trivialliteratur und teilweise auch in der wissenschaftlichen Literatur verbreiteten Bilder und Stereotype sowie das Alltagsbewusstsein der deutschen Gesellschaft über Muslime [9].
Die Bertelsmann Stiftung veröffentlichte 2023 eine Studie, die ein Stimmungsbild zum Thema „Diskriminierung in der Einwanderungsgesellschaft: Wahrnehmungen und Einstellungen in der Bevölkerung“ zeichnet. Im Rahmen der Untersuchung konnte festgestellt werden, dass die Anzahl der Diskriminierungsfälle in Deutschland in den vergangenen Jahren zugenommen hat. Dabei wurden die Ergebnisse der Erhebungen aus den Jahren 2008 und 2022 miteinander verglichen. Es zeigte sich, dass sich die Zahl der Personen, die aufgrund ihrer ethnischen Herkunft, rassistischer Motive oder ihrer Religion bzw. Weltanschauung Diskriminierung erfahren haben, seit 2008 verdoppelt hat. Insbesondere Diskriminierungen aufgrund der Religion oder Weltanschauung rangieren bei den Befragten mit Migrationshintergrund an zweiter Stelle der erlebten Diskriminierungsgründe [10].
Die dargestellten Zahlen verdeutlichen die signifikante Relevanz der Präventionsarbeit hinsichtlich der Vermeidung von Vorurteilen und der Förderung von rassismuskritischer Bildung.
Um Diskriminierungen von muslimischen Schülerinnen an Schulen zu vermeiden oder die Zahl zu verringern, sollten bestimmte Schritte unternommen werden. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes hat zum Thema „Diskriminierung an Schulen erkennen und vermeiden“ einen Praxisleitfaden erstellt, der für alle Interessenten online zugängig ist.
Zunächst muss die Diskriminierung erkannt und offengelegt werden. Dabei können verschiedene Methoden und Vorgehensweisen genutzt werden. Hilfreich wären zum Beispiel Befragungen, Analysen von Unterrichtsmaterialien, Erhebung von statistischen Ungleichheiten etc. Ein weiterer Schritt sind aktive Präventionsmaßnahmen: Im vorliegenden Fall der Diskriminierung von muslimischen Schülerinnen gehört dazu die Stärkung der Betroffenen. Dies wird ergänzt durch Schulung des Lehrpersonals: die Lehrkräfte, Schulleitung, Sozialarbeiter etc. sollten in Bezug der islamischen Religion, Kultur, Lebensweise, Tradition etc. aufgeklärt und wiederholend fortgebildet werden. Außerdem sollte auch auf die Fortbildungen zum Thema Diskriminierung an Schulen großer Wert gelegt werden. Dabei sollten Fragen, wie man Diskriminierung erkennt und aufdeckt und was man gegen Diskriminierung unternimmt, geklärt werden. Es sollten auch Workshops für SchülerInnen angeboten werden, in denen sie für das Thema Diskriminierung sensibilisiert werden. Falls eine Diskriminierung festgestellt wurde, können Interventionsmaßnahmen in Gang gesetzt werden.
Des Weiteren ist es erforderlich, dass an Schulen, Beratungsstellen und ähnlichen Einrichtungen entsprechende Informationsmaterialien zur Verfügung gestellt werden. Es ist von essentieller Bedeutung, dass alle Beteiligten über die entsprechenden Informationen verfügen. Es ist daher erforderlich, muslimische Eltern und SchülerInnen über ihre Rechte und Handlungsmöglichkeiten zu informieren [11].
Sümeyra Ağköpür
Redaktion / Yazı İşleri Sorumlusu
suemeyra_p@hotmail.com
[1] Berliner Institut für empirische Integrations- und Migrationsforschung (BIM)/Forschungsbereich beim Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration (SVR-Forschungsbereich) (2017): Vielfalt im Klassenzimmer. Wie Lehrkräfte gute Leistung fördern können, Berlin, S. 10.
[2] Foitzik, Andreas (2019): Einführung in theoretische Grundlagen: Diskriminierung und Diskriminierungskritik, in: Foitzik, Andreas/ Hezel, Lukas (Hrsg.), Diskriminierungskritische Schule. Einführung in theoretische Grundlagen, Weinheim, Basel: Beltz, S. 13-22.
[3] Antidiskriminierungsstelle des Bundes (2018): Akzeptanz religiöser und weltanschaulicher Vielfalt in Deutschland. Ergebnisse einer repräsentativen Umfrage im Auftrag der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, S. 7-8.
[4] Kuhn, Iva (2015): Antimuslimischer Rassismus. Auf Kreuzzug für das Abendland, Köln: PapyRossa Verlag, S. 23-24.
[5] Shooman, Yasemin (2014): >>...wenn ihre Kultur so ist<<. Narrative des antimuslimischen Rassismus, Bielefeld: transcript Verlag, S. 76.
[6] Antidiskriminierungsstelle des Bundes (Juni 2017): Diskriminierung in Deutschland. Dritter Gemeinsamer Bericht der Antidiskriminierungsstelle des Bundes und der in ihrem Zuständigkeitsbereich betroffenen Beauftragten der Bundesregierung und des Deutschen Bundestages, S.142.
[7] Gomolla, Mechtild (2013): Fördern und Fordern allein genügt nicht! Mechanismen institutioneller Diskriminierung von Migrantenkindern und -jugendlichen im deutschen Schulsystem, in: Auernheimer, Georg (Hrsg.), Schieflagen im Bildungssystem. Die Benachteiligung der Migrantenkinder. 5. Aufl., Wiesbaden: Springer Fachmedien, S. 95.
[8] Antidiskriminierungsstelle des Bundes (2013): Diskriminierung im Bildungsbereich und im Arbeitsleben, S.109.
[9] Boos-Nünnig, Ursula (1999): Mädchen türkischer Herkunft: Chancen in der multikulturellen Gesellschaft, in: Gieseke, Heide/ Kuhs, Katharina (Hrsg.), Frauen und Mädchen der Migration. Lebenshintergründe und Lebensbewältigung, Frankfurt am Main: IKO – Verlag für Interkulturelle Kommunikation, S.23-27.
[10] Religionsmonitor (2023): Zwischen Pauschalisierung und Differenzierung. Einstellung gegenüber Muslim:innen und dem Islam in Deutschland. Bertelsmann Stiftung, S. 16-17.
[11] Antidiskriminierungsstelle des Bundes (2019): Diskriminierung an Schulen erkennen und vermeiden. Praxisleitfaden zum Abbau von Diskriminierung an Schule. 3. Aufl., Berlin: Zarbock, S.17.
[12] Unter MENA-Staaten sind folgenden Länder und Gebiete gemeint: „Ägypten, Algerien, Armenien, Aserbaidschan, Bahrain, Dschibuti, Irak, Iran, Israel, Jemen, Jordanien, Katar, Kurdistan, Kuwait, Libanon, Libyen, Marokko, Mauretanien, Oman, Palästinensische Autonomiegebiete, Saudi-Arabien, Somalia, Sudan, Syrien, Tunesien, Türkei, Türkische Republik Nordzypern, Vereinigte Arabische Emirate, Westsahara, Nennungen, die auf Orient oder Arabisch, wurden ebenfalls hier berücksichtigt.“ (Antidiskriminierungsstelle des Bundes 2017: 2010).